Crew-Vertrag Hochsee Ausbildungstörns der MiWa Adventure GmbH
1. Voraussetzungen der Crewmitglieder
Alle Teilnehmer erklären, dass sie über eine Krankenversicherung verfügen, die im
jeweiligen Reiseland und beim Segelsport Gültigkeit besitzt (bitte erkundigt euch vor
Reiseantritt bei eurer Krankenversicherung, ob der Versicherungsschutz beim Segeln
gegeben ist). Weiterhin versichern die Teilnehmer, mindestens 10 Minuten frei schwimmen
zu können und dass für die Teilnahme am Segelsport keine körperlich-medizinischen
Bedenken, bzw. Einschränkungen vorliegen. Bei Vorliegen einer Krankheit/Einschränkung
ist die Teilnahme im Vorhinein mit dem Hausarzt zu besprechen. Bei Zweifeln an der
Segeltauglichkeit ist der Veranstalter MiWa Adventure GmbH (SailingZuerich, Segelschule
Walensee) vor der Buchung zu benachrichtigen. In jedem Fall ist der Skipper zu Beginn des
Segeltörns über relevante Krankheiten (z.B. Diabetes, Bluthochdruck, Herzerkrankungen)
zu informieren und etwaige Hilfsmaßnahmen sollten erläutert werden.
2. Eigenes Risiko
Die Teilnahme an diesem Törn und allen mit dem Törn zusammenhängenden Aktionen (z.B.
Landausflüge) erfolgt auf eigenes Risiko. Alle Mitsegler werden vor dem Törn in das
allgemeine Verhalten an Bord und die Sicherheitsausrüstung eingewiesen. Jeder ist für sich
selbst verantwortlich und hat für seine Person die jeweils erforderlichen
Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, und zwar sowohl an Bord (z.B. Anlegen der
Rettungsweste, persönliche Sicherung an Deck), im Wasser (z.B. Schwimmen, Dinghi fahren,
Schnorcheln), als auch am Land (z.B. Klippen springen, Roller/Fahrrad fahren).
3. Bordkasse
Für die aus dem Segeltörn resultierenden Kosten für Verpflegung, Kraftstoff und andere
laufende Geld- und Sachleistungen wird eine Bordkasse eingerichtet. Sie wird von den
Mitseglern zu gleichen Teilen getragen. Der Skipper ist von der Bordkasse ausgenommen
und wird beim Auswärtsessen an Land von der Crew eingeladen. Die exakte Höhe der
Bordkasse variiert von Crew zu Crew und kann u.a. dadurch höher ausfallen, dass
gemeinsame Aktivitäten, wie etwa Landausflüge, daraus beglichen werden.
4. Sorge und Haftung
Alle Mitglieder der Crew samt Skipper tragen für das Leben an Bord gemeinschaftlich Sorge.
Segeln ist ein Gruppensport, der die Aufmerksamkeit jedes Einzelnen für seine Mitsegler
verlangt. Jeder Mitsegler achtet selbst auf seine persönliche Sicherheit und trägt bei Bedarf
oder nach Anweisung des Skippers eine Rettungsweste und einen Lifebelt.
5. Aufgaben des Skippers
Der Skipper übernimmt ausschließlich die Aufgabe der Schiffsführung, entsprechend der
gebotenen seemännischen Umsicht und die seefahrerische Betreuung der Mitsegler. An
Bord ist seinen Anweisungen Folge zu leisten. Er leitet die segeltechnischen Aktivitäten der
Mitsegler und vermittelt seemännische Kenntnisse. Dementsprechend kann und soll der
Skipper einzelne Mitsegler mit exakt eingegrenzten seemännischen Aufgaben betrauen.
6. Sorge zur Yacht
Sollten Schäden an der Yacht entdeckt werden, sind diese sofort dem Skipper zu melden.
Die MiWa Adventure wird diese so rasch wie möglich reparieren lassen. Jeder
Törnteilnehmer hat die Pflicht, die Yacht mit dem nötigen Respekt und Achtsamkeit zu
behandeln.
7. Haftung für Schäden
Die Crew haftet nicht für Schäden an der Yacht, außer bei mutwilliger Zerstörung. Unsere
Yacht ist haftpflicht- und teilkaskoversichert, ebenso bei einer eingemieteten Charteryacht.
8. Haftung bei grober Fahrlässigkeit
Die oben genannten Haftungsregelungen betreffen die alltäglichen Risiken des Segelsports
und sind Voraussetzung für eine unbeschwerte Teilnahme an dem Sport. Die genannten
Regelungen gelten nicht, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen.
9. Einhaltung rechtlicher Bestimmungen
Alle Teilnehmer verpflichten sich, die geltenden Gesetze des jeweiligen Reiselandes zu
befolgen. Verstöße gegen geltende Gesetze erfolgen auf eigene Verantwortung.
10. Anzuwendendes Recht
Es gilt das Schweizer Recht. In internationalen Gewässern gilt das jeweilige Recht des
Landes, in dem die Yacht angemeldet ist.
11. Törn Teilnahme
Der Törnteilnehmer bestätigt mit seiner digitalen Unterschrift auf dem Anmeldeformular
am Törn teilzunehmen. Die Anmeldung kann schriftlich und mit Absprache der
Geschäftsleitung rückgängig gemacht werden.
12. Gültigkeit
Sollten Teile dieser Vereinbarung ungültig oder undurchführbar sein oder werden, bleiben
die anderen Teile wirksam.
Wir wünschen Dir einen super schönen und lehrreichen Törn
Mischa und das ganze Team